Änderung 1. BImSchV § 19(1) - die neuen Ableitbedingungen

Grundlagen

Die benötigte Schornsteinhöhe kann nach der 1. BImSchV oder nach VDI 3781 Blatt 4 ermittelt werden.

Während die Auslegung nach 1. BImSchV die Umsetzung grundsätzlich erleichtern soll, sind die anzustellenden Berechnungen nach VDI 3781 Blatt 4 unter Umständen sehr aufwendig und zeit- bzw. auch kostenintensiv.

Allerdings erfordern die neuen Regelungen der 1. BImSchV ggf. höhere Schornsteine, während eine Auslegung nach VDI z.B. beim Flachdach geringere Schornsteinhöhen oder auch eine traufseitige Anbringung des Schornsteins erlauben würden.

Zielsetzung

Mit der Änderung von §19 (1) BImSchV soll

  • durch firstnahe Anordnung des Schornsteins ein verbesserter Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung gewährleistet werden, um die Luftqualität insbesondere in dicht bebauten Wohngebieten zu verbessern
  • die Belastung der Außenluft mit gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen insbesondere Feinstaub vermindert werden
  • die Immission in der Nachbarschaft, also die dort ankommenden Geruchs- und Rauchbelastungen, verbessert werden

 

Wie soll das erreicht werden?

Maßgeblich für die Ableitung der Abgase in den natürlichen Luftstrom sind Höhe und Lage des Schornsteins.
Die Ableitbedingungen der geänderten BImSChV legen dafür neue Richtwerte fest. So muss die Mündung des Schornsteins mindestens 40 cm über First und gleichzeitig außerhalb der Rezirkulationszone des Gebäudes liegen, also dem Bereich, in dem die Abgase nicht vom natürlichen Luftstrom davongetragen werden würden. Zusätzlich sind Mindestabstände zu Nachbargebäuden bzw. eine Überhöhung der Schornsteinmündung bei Unterschreiten des Mindestabstandes nötig.
 

Inkrafttreten der neuen Verordnung

Die neue Verordnung gilt für alle nach dem 01.01.2022 neu installierten Festbrennstoff-Feuerungsanlagen mit weniger als 1 MW Leistung.
Wann das Gebäude errichtet oder genehmigt worden ist, ist dabei unerheblich. Eine Ausnahme für vor dem Stichtag errichtete oder genehmigte Gebäude kann bestehen, wenn die neue Regelung „unverhältnismäßig“ wäre, die Entscheidung darüber obliegt den zuständigen Behörden.

Auch für bisher ungenutzte Schornsteine ist bei Neuanschluss einer Festbrennstofffeuerstätte die neue Regelung anzuwenden.


Bestandsanlagen

Bestandsanlagen sind nicht von der neuen Regelung betroffen. Als Bestand zählen bereits vorher errichtete Anlagen, an denen weder Schornstein noch Feuerstätte geändert werden, der Austausch von vor dem 01.01.2022 in Betrieb genommenen Öl-/Gas-/Festbrennstofffeuerstätten durch eine neue Festbrennstofffeuerstätte sowie der Austausch eines bestehenden Schornsteins ohne Veränderung der Feuerstätte.


Die neue Regelung

Die neuen Ableitbedingungen nach §19 NEU im Detail

Die Austrittsöffnung des Schornsteins muss firstnah angeordnet sein und den First um mindestens 40 Zentimeter überragen. Firstnah angeordnet ist die Austrittsöffnung eines Schornsteins, wenn ihr horizontaler Abstand vom First kleiner ist als ihr horizontaler Abstand von der Traufe (A<B) und ihr vertikaler Abstand vom First größer ist als ihr horizontaler Abstand vom First (C>A).

Zusätzlich muss die Mündung Türen, Fenster und Lüftungsöffnungen der Nachbargebäude und auch des eigenen Gebäudes abhängig vom Abstand und Anlagengröße um folgende Höhen überragen:

 

Leistungim Umkreis vonHöhe
< 50 kW< 15m≥ 1m
> 50 kW< 17m≥ 2m
> 100 kW< 19m≥ 3m
> 150 kW< 21m≥ 3m
> 200 kWVDI 3781Blatt4

 

Jeremias Höhenberechnungsprogramm

Mit unserem cleveren Rechner können Sie schnell und komfortabel die nötige Höhe der Schornsteinmündung nach 1. BImSchV §19 (1) für alle Dachneigungen und Abstände von der Gebäudemitte ermitteln.
Hier geht´s zum Download

Dächer mit mehr als 20° Dachneigung

Die Aufbaumöglichkeiten

Dunkelgrüner Bereich: Hier können Lösungen auch mit Standardsystemen realisiert werden. Den Idealfall stellt ein direkt am First platzierter Schornstein dar, bei dem sich die Austrittsöffnung wie bisher lediglich 40cm über dem First befinden muss. Bei einer freien Auskragung von bis zu 3m ab dem letzten Wandhalter kann der Schornstein auch bei Standardsystemen vom First entfernt werden.

Hellgrüner Bereich: Soll der Schornstein noch weiter vom First entfernt (max. bis zur halben Gebäudebreite) montiert werden, dann lässt sich das mit Jeremias Abgassystemen realisieren. Sie erlauben eine freie Auskragung ab dem letzten Wandhalter bis zu 5m.

Dächer mit bis zu 20° Dachneigung

Die Aufbaumöglichkeiten

Bei Dächern mit geringerer Dachneigung ist auf der schmäleren Gebäudeseite eine fiktive Dachneigung von 20° anzusetzen, die Schornsteinmündung muss mind. 40cm über deren First liegen.

Dunkelgrüner Bereich: Im Idealfall befindet sich auch hier der Schornstein wieder in der Gebäudemitte. Je weiter man bei der Montage davon abweicht, umso höher muss die Schornsteinmündung liegen (Anstieg im 45° Winkel vom fiktiven First)

Hellgrüner Bereich: Der größtmögliche Abstand von der Gebäudemitte ist für Standard- Schornsteinsysteme früher als mit Jeremias Abgassystemen erreicht. Mit unseren Systemen können Sie bei einer freien Auskragung von bis zu 5 m ab der letzten Befestigung auch noch weiter von der Mitte entfernte Schornsteine errichten.

Roter Bereich: Abweichend von den Regelungen der BImSchV kann der Schornstein bei Flachdächern mit 0° Dachneigung auch nach den Bestimmungen der VDI 3781 Blatt 4 ABS. 6.2.1 mit der Austrittsöffnung im gesamten roten Bereich errichtet werden.

Pultdächer

Die Aufbaumöglichkeiten

Auch für Pultdächer gelten die vorgenannten Regelungen in Abhängigkeit der jeweiligen Dachneigung.

Praxislösungen von Jeremias

Schornsteine mit freien Auskragungen bis zu 5m

 

 

 

Schornsteine mit Versatz

Für Feuerstätten, die näher an der Traufe als am Dachfirst platziert sind, besteht die Lösung, einen Schornstein mit Versatz zu installieren. Nach aktuellem Stand darf der Versatz allerdings nicht mehr als 2x 30° betragen. Aktuell werden die Rahmenbedingungen geprüft, ob dies erweitert werden kann.

Auf der Dachfläche verlegte Schornsteine

Der Schornstein kann auf der Traufseite hoch- und anschließend auf der Dachfläche bis in Firstnähe weitergeführt werden.

 

2-Punkt-Abspannung

Bei Verwendung einer Abspannung sind Aufbauhöhen von insgesamt bis zu 5,50m ab der letzten Halterung möglich.

Kragarm

Je nach Auslegung sind bei Montage eines Kragarms sogar größere Aufbauhöhen als 5m ab der letzten Wandanbindung möglich.

 

Leichtbauschornstein FURADO-F

Die Abgasleitung kann auch mithilfe eines Leichtbauschornsteins FURADO-F in Firstnähe geführt werden. Entweder als senkrechter Schacht oder auch mit Versatz, um von Traufnähe in einen zulässigen Bereich für die Schornsteinmündung zu gelangen.

Nachrüstung Edelstahlschornstein bei Neubau

Auch in Zukunft ist es nach wie vor möglich, einen Edelstahlschornstein in einem Neubau nachzurüsten. 

Idealerweise sollte aber bereits der der Planung eines Hauses die spätere Platzierung eines Kaminofens an einer firstnahen Stelle berücksichtigt werden, auch wenn beim Bezug des Hauses noch kein Kaminofen installiert wird.

Bei Holzhäusern oder Bauten mit Vollwärmeschutz kann beispielsweise bereits in der Bauphase kann eine Brandschutzdurchführung an zentraler, firstnaher Position in die Außenwand eingebaut werden. Diese zukunftssichere Lösung spart später teure Kosten für Verzüge, Wandöffnungen und Abbrucharbeiten.